Berlin, 1. November 2023. Seit vielen Jahren ist die „Rote Hilfe e.V.“ eine feste Instanz im deutschen Linksextremismus. Der Verein unterstützt Straf- und Gewalttäter in Rechtsangelegenheiten, etwa durch die Bereitstellung von Anwälten oder die Übernahme von Gerichtskosten. Wie die Bundesregierung jetzt bestätigte, stellte die „Rote Hilfe“ auch ein Konto für Unterstützer des Hamas-Terrors gegen Israel bereit. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt (Arbeitsnummer 10/211): „Es ist bekannt, dass sich die RH [„Rote Hilfe“] an den Solidaritätskampagnen für zwei Angehörige von ‚Samidoun‘ beteiligte, indem sie ein Spendenkonto zur Verfügung stellte. Am 11. Oktober 2023 hat sie diese Unterstützung, nach eigenen Angaben, in einem Fall wieder eingestellt.“ Bei „Samidoun“ handelt es sich um eine Vorfeldorganisation der palästinensischen Terrororganisation Hamas, deren Verbot Bundeskanzler Olaf Scholz am 12. Oktober 2023 angekündigt hat. Zuvor hatten „Samidoun“-Mitglieder die Massaker der Hamas mit 1.400 Toten und 220 entführten Israelis mit dem Verteilen von Süßigkeiten auf den Straßen von Berlin-Neukölln gefeiert.
Der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt stellt dazu fest:
„Seit vielen Jahren unterstützt die Rote Hilfe linke Gewalttäter vor Gericht, zuletzt auch die verurteilte Linksextremistin Lina E. Voraussetzung für die Geldflüsse ist, dass die Angeklagten sich nicht von ihren Taten distanzieren. Nun haben wir schwarz auf weiß, dass die Rote Hilfe sogar Konten für die Helfershelfer des Hamas-Terrors in Deutschland bereitstellt. Unsere Demokratie darf nicht länger tatenlos zusehen, wenn linksextreme Netzwerke Gewalttäter, Terroristen und Mörder bei ihren Taten unterstützen. Ein Verbot der Roten Hilfe ist daher längst überfällig.“