Schwere Straftaten ausländischer Soldaten von deutscher Justiz behandeln

Berlin, 5. September 2023. Anlässlich der Tötung des Deutschen Michael O. in Wittlich, mutmaßlich durch zwei US-Soldaten, äußern sich die AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und Jan Wenzel Schmidt.

Eugen Schmidt, der von der Bundesregierung Antworten auf vier Einzelfragen hierzu erhalten hat, teilt mit:

„Soldaten eines NATO-Mitglieds, die in einem anderen NATO-Land stationiert sind, unterliegen im Falle von Straftaten der Gerichtsbarkeit des Aufnahmestaats. So sieht es das NATO-Truppenstatut vor. Deutschland jedoch verzichtet darauf, Mord, Totschlag und andere schwere Straftaten, die an Deutschen begangen wurden, selbst zu ahnden.

Es ist zweifelhaft, ob die US-Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Sowohl in der Vergangenheit als auch beim jetzigen Fall gibt es zu viele Anzeichen, dass auch diese ausländischen Täter keine angemessene Bestrafung erhalten. Die Bundesregierung gibt an, dass jährlich dutzende schwere Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub oder schwere Körperverletzung durch ausländische Soldaten auf deutschem Boden begangen werden.“

Jan Wenzel Schmidt erklärt:

„Der Umstand, dass Deutschland auf eine Strafverfolgung von ausländischen Soldaten auf seinem Staatsgebiet verzichtet, ist ein Relikt des Besatzungsrechts und Zeichen mangelnder Souveränität. In den US-Militärgerichten urteilen Soldaten über Soldaten, von Unbefangenheit kann daher keine Rede sein. Die Opfer von Gewalttaten wie der Messer-Attacke von Wittlich verdienen Gerechtigkeit.“

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