Falsches Spiel: Neuer Lotto-Skandal aufgedeckt!

Durch meine Arbeit im und um den 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Lottoim Landtag von Sachsen-Anhalt habe ich tiefe Einblicke in das Innenleben des staatlichen Glücksspiels bekommen. Auch als Bundestagsabgeordneter blieb ich am Thema dran. Bei meinen Recherchen bin ich auf einen neuen Skandal gestoßen: Tatsächlich waren die Gewinnchancen für Spieler in den unterschiedlichen Bundesländern bei den Lotto-Sonderauslosungen nicht immer gleich. Im Gegenteil manche Bundesländer wurden systematisch bevorzugt.

Nehmen wir an, ein Spieler hat im November 2012 in der niedersächsischen Gemeinde Stuhr an einer Sonderauslosung der Glücksspiraleteilgenommen. Damals gab es ein Traumhaus im Wert von einer halben Million Euro zu gewinnen. Wenn dieser Spieler nur wenige Kilometer weiter ins direkt angrenzende Bremen-Huchting gefahren wäre, hätte er eine mehr als ein Drittel höhere Gewinnchance gehabt!*

Für fünf Sonderauslosungen aus dem Jahr 2012 zeigt sich, dass das kleinste Bundesland Bremen und generell die bevölkerungsarmen Länder besonders von diesem System profitieren. Das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen hingegen wird besonders benachteiligt. Das gilt aber auch für Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen oder Hessen.

Die Spieler erfuhren von diesen Gewinnwahrscheinlichkeiten – nichts! Nur in wenigen Bundesländern gab es in den Teilnahmebedingungen Hinweise auf das Verfahren. So war zum Beispiel in Sachsen-Anhalt in der Kundeninformation nichts darüber zu lesen. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg konnte man die Methodik zwar im Kleingedruckten finden, aber Begriffe wie Zulosungkennt kaum jemand und dass sich dadurch die Gewinnchancen verändern.

* Die Berechnungen basieren auf Daten zu fünf Sonderauslosungen aus dem Jahr 2012 und können nur für diese gelten. Vorausgesetzt wurde dabei, dass eine Korrelation zwischen der Zahl der Spielaufträge und der Höhe des Ausgleichsfonds (nicht abgeholte Gewinne) besteht sowie dass bei einem fairen Spiel der Fondsanteil einer Lotto-Landesgesellschaft dem Anteil der ihr zugeteilten Lose  (beim Verfahren Zulosung) bzw. Gewinne (beim Verfahren Zuteilung) entspricht.

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