AfD unterstützt keinen möglichen Rechtsbruch

Bereits 2021 wurde das Rennwett- und Lotteriegesetz angepasst. In der Anpassung befand sich auch eine neue Art der Besteuerung, die auch etliche Unternehmen im europäischen Ausland betraf. Soweit so gut. Jedoch muss bei so einer Änderung eine Notifizierung erfolgen. Also die Möglichkeit, dass die europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten binnen 4 Monaten ihre Bedenken einreichen können. Der Bundesregierung scheint dieser Rechtsakt egal zu sein. Sie nahm keine Notifizierung vor.

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